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Vorsicht Bußgeld – wenn es in der Schweiz Verkehrssündern an den Kragen geht

Die meisten Urlauber aus den Nachbarländern besuchen die Schweiz mit dem eigenen Fahrzeug. Wenn Sie aus Deutschland mit dem Auto oder Motorrad zu Ihrem Ferienhaus in der Schweiz reisen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit den Regeln und Gesetzen im Straßenverkehr vertraut machen. Immer wieder werden Raser mit deutschem Kennzeichen aufgegriffen.  

Passen Sie die Geschwindigkeit an und planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reise oder für Ausflüge ein. Vor allem Bergstraßen stellen Flachländer vor besondere Herausforderungen, die ein angemessenes Tempo notwendig machen.  

Wer selbst am Steuer eines Fahrzeugs, ob PKW oder Motorrad, in der Schweiz unterwegs ist, sollte sich stets bewusst sein, dass in dem Alpenland drakonische Strafen bis hin zu Gefängnisstrafen für all jene drohen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das dürfte den meisten zwar bekannt sein, worauf Sie aber im Detail achten müssen, um den Aufenthalt in der Schweiz in dieser Hinsicht schadlos zu überstehen, erfahren Sie hier. Ebenso werden Sie in diesem Text über die konkrete Höhe der Strafen für einzelne Vergehen informiert.

Gründe für die abweichende Strafenkultur in der Schweiz

Zunächst zur Motivation der Schweizer, solche teils drastischen Strafen zu verhängen, wie Sie es im Folgenden erfahren werden. Es geht dabei keineswegs darum, die Staatskasse zu sanieren oder die Bürger zu gängeln. Ziel des 2012 verabschiedeten, damals neuen und viel härteren Strafenkatalogs ist es schlicht, die Zahl der Toten auf Schweizer Straßen zu verringern. Dieses Projekt wurde "Via Sicura" getauft. Dessen gesetztes Ziel lautet, den Wert der Todesfälle im Verkehr um ein Viertel zu verringern. Dies sollte ein wenig dabei helfen, die nun zu lesenden hohen Strafen besser zu verstehen und im besten Falle auch zu akzeptieren und seine Fahrweise innerhalb der Grenzen der Schweiz entsprechend anzupassen.

Was kosten Geschwindigkeitsübertretungen?

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind dabei nicht einmal sonderlich anders als andernorts in Europa:

  • Autobahn: 120 km/h
  • Autostraßen: 100 km/h
  • außerorts: 80 km/h
  • innerorts: 30 oder 50 km/h

Allerdings sind die Bußgelder schon bei vergleichsweise geringen Übertretungen dieser Höchstgeschwindigkeit rasch sehr hoch. So gelten für Überschreitungen innerorts diese Summen:

  • 1-5 km/h zu schnell: 40 CHF
  • 6-10 km/h zu schnell: 120 CHF
  • 11-15 km/h zu schnell: 250 CHF

Allgemein gelten darüberhinaus die folgenden Werte:

  • 11-15 km/h 120 CHF
  • 16-20 km/h 175 CHF
  • 21-25 km/h 250 CHF

Alles darüber hinaus wird einzeln verhandelt und kann zu extrem hohen Bußgeldern sowie auch einer zusätzlichen Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe belangt werden. Richtig problematisch wird es, wenn man mit seinem Vergehen als "Raser" eingestuft wird. Dies gilt bei folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, die dann immer zu einer Gerichtsverhandlung führen.

  • innerorts: mehr als 50 km/h zu schnell
  • außerorts: mehr als 60 km/h zu schnell
  • Autobahn: mehr als 80 km/h zu schnell

Neben all den oben genannten Strafe kann zudem das Fahrzeug eingezogen werden.

Welche Beträge werden bei anderen Verkehrssünden fällig?

Obacht auch bei allen anderen denkbare Verkehrsvergehen. Auch hier sind die Bußgelder meist deutlich höher. Eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,5 Promille beläuft sich auf 625 CHF. Ein nicht ordnungsgemäß angebrachtes Navi kann mit bis zu 800 CHF zu Buche schlagen. Da kommt man bei einer Handynutzung am Steuer fast noch günstig davon. Dafür werden 100 CHF Bußgeld fällig. Die Gurtpflicht zu missachten kostet 65 CHF und eine rote Ampel zu überfahren 250 CHF.

Video: In der Schweiz gerast - In Deutschland ins Gefängnis

Werden Schweizer Bußgelder auch nach Rückkehr nach Deutschland fällig?

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, sind deutsche Behörden ihren Schweizer Kollegen nur dann behilflich, wenn auch der Fahrer eines Fahrzeugs zweifelsfrei identifiziert werden kann. Ist beispielsweise bei einem Blitzerfoto allein das Kennzeichen, nicht aber Fahrer oder Fahrerin, auszumachen, müssen Sie wahrscheinlich nichts zahlen. Bei höheren Bußgeldern bleiben die Schweizer Behörden aber sehr erpicht darauf, diese auch einzutreiben, was dann auch nach sehr viel späterer Wiedereinreise unangenehme Folgen haben kann.

Was ist anders in der Schweiz als in Deutschland?

Auf Autobahnen und auch auf den sogenannten Autostraßen gilt eine Vignettenpflicht. Eine solche ist für rund 40 CHF zu erwerben. Wer ohne eine Vignette erwischt wird, zahlt eine Strafe in Höhe von 200 CHF. Bringen Sie diese gut sichtbar an der Frontscheibe an. Aber aufgepasst: Wer versucht zu schummeln und den Kleber nicht ordnungsgemäß anbringt, sondern mit Klebstreifen oder ähnlichem locker befestigt, um sie mit anderen Fahrzeughaltern zu teilen, muss mit einer Strafe rechnen. Für Urlauber weniger relevant, aber der Vollständigkeit halber erwähnt: LKW müssen zusätzlich eine sogenannte Schwerlastabgabe entrichten. Dies gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen, welche sich am gewerblichen Transport beteiligen. Deutlich anders ist in der Schweiz auch das Parken geregelt, welches innerorts fast nirgendwo kostenlos möglich ist. Stets muss ein Parkticket erworben werden. Große Ausnahme davon sind die sogenannten blauen Zonen, in denen man mit Parkscheibe für eine Stunde kostenlos parken darf.

Nicht genutzt werden dürfen Parkflächen in der gelben Zone. Hier dürfen nur Kunden oder Mitarbeiter dort ansässiger Firmen parken. Die Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt und so musste schon manch ein Autofahrer einen Strafzettel entgegennehmen, wenn er auch nur beispielsweise fünf Minuten etwas am Kiosk besorgte. Die Politessen sind zwar in der Regel sehr freundlich, aber auf Diskussionen lassen sie sich in der Regel nicht ein. Halten Sie stets ein paar Münzen für die Parkuhr parat. Denn auch die Ausrede, dass kein Kleingeld zur Hand war, zieht kaum. Und auch diese drei Abweichungen von den Regelungen in Deutschland sollte man kennen: In der Schweiz ist es Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu fahren. Außerdem sind Radarwarner komplett verboten. Dazu gilt es, das Ausgabegerät des Navis den strengen Regeln der Schweiz entsprechend anzubringen.  

Natürlich sollen Ihnen all diese Informationen nicht die Freude am Autofahren in der Schweiz verderben. Im Urlaub haben Sie Zeit und müssen nicht rasen. Nehmen Sie es gemütlich, genießen Sie Ihre Reise und die herrliche Landschaft.

Und außerdem: Längst nicht alles ist für Autofahrer in der Schweiz unangenehmer als in Deutschland: So erwarten Sie beispielsweise freundliche Raststätten mit garantiert sauberen sanitären Anlagen. Zudem sind die meisten Schweizer sehr freundlich und rücksichtsvoll, vor allem gegenüber Fahrzeuglenkern aus dem Ausland.  

Ferienhaus-Urlaub in der Schweiz

Ferienhaus-Urlaub in der Schweiz

Ein Ferienhaus an einem der beliebtesten Orte der Schweiz, am Matterhorn Ski Paradise, im Kanton Wallis, im Berner Oberland, im Kanton Graubünden, im Kanton Tessin, am Vierwaldstättersee oder im Engadin.

Ferienhaus in der Schweiz

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