×

Es lebe die direkte Demokratie! Von Volksabstimmungen, Frauenwahlrecht und Co.

Wahrscheinlich haben Sie sich für einen Urlaub in einem Schweizer Ferienhaus entschieden, um unabhängig zu sein und die schönste Zeit des Jahres nicht ausschließlich zwischen anderen Touristen zu verbringen.

Es lohnt sich, Kontakt zu den Einheimischen zu suchen. Die Schweizer sind in mancher Hinsicht einzigartig, wie Sie in diesem Beitrag erfahren werden. Vor allem aber sind es die Frauen, die emanzipiert und selbstbewusst Ihren Alltag meistern. Wohlwissend, dass sie noch vor wenigen Jahrzehnten nicht in allen Regionen des Landes Mitspracherecht hatten.

Gerade in der heutigen Zeit werden zudem die Schweizer oft um ihre direkte Demokratie beneidet. Was aber hat es eigentlich damit auf sich? Fangen wir mit diesem Punkt an:

Die direkte Demokratie in der Schweiz

Es gibt vieles, wofür die Schweiz bekannt. Dazu zählt auch die direkte Demokratie. In der Bundesverfassung von 1848 waren nur sehr wenige Elemente der direkten Demokratie enthalten. Das änderte sich jedoch im „fakultativen Gesetzesreferendum“ 1874 und durch die „Verfassungsinitiative“ 1891. Zu diesem Zeitpunkt entstand die direkte Demokratie, was die Schweiz zu dem Staat macht, der diese weltweit die am stärksten ausübt, und das bis heute.

Zwar bedeutet das aus dem Griechischen stammende Wort „Demokratie“ schon „Herrschaft des Volkes“, aber diese wird in vielen Staaten der Welt als Parlamentarische Demokratie ausgeübt. Im Gegensatz dazu beschränkt sich die direkte Demokratie nicht nur auf Wahlen durch das Volk, sondern ermöglicht dem Volk durch Volksabstimmungen auch direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen. So steht es jedem Schweizer Staatsbürger frei, Volksinitiativen ins Leben zu rufen.

Volksinitiative und Referendum

Wird eine Verfassungsänderung angestrebt, haben Schweizer Bürger das Recht, diese durch eine Volksinitiative in die Wege zu leiten. Das können Einzelpersonen ebenso sein, wie Parteien oder Verbände, lediglich die Regierenden selbst dürfen keine Volksinitiative starten. Damit die Volksinitiative zustande kommen kann, setzt es voraus, dass innerhalb 18 Monaten mindestens 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.

Auch ein Referendum ist möglich: Hat das Parlament einen Beschluss gefasst, mit dem das Volk nicht einverstanden ist, kann es diesen mittels Volksentscheid im Nachhinein anfechten. Natürlich ist dieses Thema viel komplexer, als wir es an dieser Stelle abhandeln können.

Video: Die Macht des Volkes | Direkte Demokratie in der Schweiz | Doku |

Das Frauenstimmrecht in der Schweiz

Damit die Frauen in der Schweiz ein Stimm- und Wahlrecht erhielten, mussten sie einen langen und mühsamen Weg gehen. Die Schweiz gehört zu den letzten Ländern Europas, welche Frauen die gleichen Bürgerrechte wie Männern zusprachen. Das Frauenstimmrecht wurde durch eine eidgenössische Volksabstimmung am 7. Februar 1971 beschlossen und trat formell am 16. März 1971 in Kraft.

Die Schweiz ist jedoch in 26 Kantone mit Teilsouveränität unterteilt, sodass die Umsetzung in allen Kantonen fast 20 Jahre dauerte. Als letzter Kanton führte Appenzell Innerrhoden am 29. April 1990 das Frauenstimmrecht ein. Anlass war eine Klage der Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden vor dem schweizerischen Bundesgericht, das am 27. November 1990 die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoden Kantonsverfassung zumindest in diesem Punkt feststellte.

Die späte Umsetzung des Frauenstimmrechts hat verschiedene Gründe und liegt zum Teil auch in dem politischen System der Schweiz begründet. Die Verfassung betreffende Vorlagen werden in der Schweiz allein durch das stimmberechtigte Volk zusammen mit den Kantonen entschieden. Dazu bedurfte es der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Dazu kam die nationale Ebene, wo die Mehrheit der zustimmenden Kantone (Ständemehr) gegeben sein musste. Eine weitere Hürde zum Frauenstimmrecht in der Schweiz ergab sich durch die Bundesverfassung von 1848, in der ein Wahlrecht häufig an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war. In einigen Kantonen wurden deshalb Bürger, welche ihre Wehrpflicht nicht erfüllten, vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen.

Heute nehmen Frauen in der Schweiz ganz selbstverständlich ihren Platz im Leben ein und sind in Chefetagen ebenso zu finden, wie in der Politik.

Die Neutralität der Schweiz 

Die Schweiz ist weder Mitglied der Nato noch der Europäischen Union. Sie besitzt die immerwährende Neutralität, welche am 20. November 1815 im Vertrag von Paris von den europäischen Großmächten anerkannt wurde und die Unverletzlichkeit des Schweizer Territoriums garantieren.

Bei dem Begriff „Neutralität“ gilt es Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik zu differenzieren. Das Neutralitätsrecht bezieht sich auf den Fall eines internationalen bewaffneten Konflikts. Damit verpflichtet sich ein neutraler Staat wie die Schweiz zur Unparteilichkeit und Nichtteilnahme am Konflikt. Gleichzeitig besteht das Recht, von diesem unbehelligt zu bleiben. Das Neutralitätsrecht ist seit 1907 im Haager Neutralitätsabkommen kodifiziert und völkerrechtlich anerkannt.

Die Neutralitätspolitik findet dagegen in Friedenszeiten ihre Anwendung und sichert die die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Neutralität. Sie kann jedoch flexibel äußeren Umständen angepasst werden.

Die Neutralität diente in der Schweiz auch dazu, den inneren Zusammenhalt zu stärken. Die Schweiz ist ein Staat mit mehreren Kulturen, Sprachen und Religionen. So wurde der Grundsatz der Neutralität auch auf innereidgenössische Konflikte angewendet. Unter der schweizerischen Bevölkerung hat das Neutralitätsprinzip eine hohe Zustimmung mit steigender Tendenz. Bei einer Befragung im Jahre 2019 waren 96 Prozent der befragten Schweizer für die Neutralität der Schweiz.

Die Schweiz ist nicht das einzige neutrale Land in Europa. Ebenfalls neutral sind zum Beispiel:

  • Finnland
  • Schweden
  • Malta
  • Fürstentum Liechtenstein
  • Irland

Zusammenleben vieler Nationen in der Schweiz

Längst nicht jeder Einwohner der Schweiz darf an Abstimmungen teilnehmen oder Volksinitiativen ins Leben rufen. Hierfür bedarf es der Schweizer Staatsbürgerschaft. Dass die Schweiz als multikulturell angesehen werden kann, liegt nicht an den vier Landessprachen, sondern daran, dass sie schon immer ein Einwanderungsland war. Die erste grosse Einwanderungswelle fand in Zusammenhang mit dem Bau der großen Eisenbahnstrecken und den erforderlichen Tunneln statt. Dies war gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Auch in der Nachkriegszeit strömten viele Menschen in die Schweiz, die, vom Krieg weitestgehend verschont, Arbeitsplätze anzubieten hatte.

Heute leben mehr als zwei Millionen Ausländer in der Schweiz. Wie gut die Integration in dem kleinen Land funktionieren kann, zeigt sich beispielweise daran, dass die größte tibetische Gemeinde ausserhalb Tibets in der Schweiz liegt. Nach wie vor werden Menschen aus aller Welt, die religiös oder politisch verfolgt werden, aufgenommen. Sicher möchten Sie in Ihrem Urlaub an traditionellen Schweizer Veranstaltungen oder einem Alpabzug teilnehmen. Grosse Festivals, wie das Caliente in Zürich oder Afro-Pfingsten in Winterthur sind ebenfalls lohnende Ausflugsziele und zeugen von dem guten Zusammenleben verschiedener Kulturen in der Schweiz.

Ferienhaus-Urlaub in der Schweiz

Ferienhaus-Urlaub in der Schweiz

Ein Ferienhaus an einem der beliebtesten Orte der Schweiz, am Matterhorn Ski Paradise, im Kanton Wallis, im Berner Oberland, im Kanton Graubünden, im Kanton Tessin, am Vierwaldstättersee oder im Engadin.

Ferienhaus in der Schweiz

Diese Reportagen werden Sie auch interessieren:

Schweizer Erfindungen, die die Welt veränderten

Schweizer Erfindungen, die die Welt veränderten

8 Bergseen für den bunten Bergurlaub

8 Bergseen für den bunten Bergurlaub

Die beliebtesten Schweizer Kuhnamen

Die beliebtesten Schweizer Kuhnamen

Die Schweiz für Familien

Die Schweiz für Familien